Tarifverträge
Vertrauen ist gut, Tarifvertrag ist besser. Damit Sie wissen, was Ihnen zusteht, finden Sie hier eine Übersicht der Abschlüsse.
Übrigens, nur ver.di-Mitglieder haben Anspruch auf tarifvertragliche Leistungen.
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FFS
Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende, bestehend aus:
- Manteltarifvertrag – gültig ab 01.04.2016
- Gagentarifvertrag – gültig ab 01.04.2016
- Tarifvertrag für Kleindarsteller – gültig ab 01.04.2016
- Tarifvertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler – gültig ab 01.01.2014
- Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm – gültig ab 01.01.2014
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VTFF
Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den technischen Betrieben für Film und Fernsehen:
- Manteltarifvertrag – gültig ab 01.01.2010
- Überleitungstarifvertrag – gültig vom 01.04.2003 bis 31.03.2013
- TV zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge – gültig ab 01.01.2013
- Entgelttarifvertrag mit Gruppenplan und Entgelttabelle – gültig ab 01.01.2011
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TPR
Im Manteltarifvertrag (MTV) enthaltene Tarifverträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen des privatrechtlichen Rundfunks:
- Manteltarifvertrag
Der Manteltarifvertrag regelt allgemeine Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Mehrarbeit, Zuschläge, Sonderzahlungen, Urlaub. Er ist gültig seit 01.01.2012. Frühestens kündbar zum 31.12.2016. - Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
Dieser gilt seit 01.10.2002. - Tarifvertrag für Redaktionsvolontärinnen und Redaktionsvolontäre im Privaten Rundfunk
Dieser legt z. B. die Ausbildungszeit und -vergütung, urheberrechtliche Fragen, Pflichten des Arbeitgebers fest. Er gilt seit 01.01.2005.
TPR-Manteltarifvertrag (PDF-Datei)
- Entgelttarifvertrag TPR
Er wurde gesondert abgeschlossen und hat eine Laufzeit vom 01.03.2016 bis 28.02.2018.
- Manteltarifvertrag